Yachtleasing

Das Schöne am französischen Leasing ist der Mehrwertsteuervorteil, den man in Deutschland so ähnlich von Taxifahrten oder Hotelrechnungen kennt. Als Faustregel für französisches Leasing gilt: Sie müssen nur 50% der französischen Mehrwertsteuer – also 10% – bezahlen. Zudem ist das Leasing flexibel ablösbar oder auf Dritte übertragbar.
Und: Anders als andere Leasingarten beruht das französische Leasing nicht auf einer Gesetzeslücke, sondern auf einem Gesetz: Zudem ist das französische Leasing auch im deutschen Umsatzsteuergesetz erwähnt: § 3a (3) 2. 4. Satz UstG.
Konditionen, die sich Ihren Vorstellungen und Bedürfnissen anpassen :
- Laufzeit : 5 bis 15 Jahre Laufzeit
- Verträge mit deutscher Flagge nach deutschem Recht
- Deutsche Flagge problemlos möglich
- Lieferung der Yacht in Anwesenheit des Leasingnehmers in Frankreich
- Eigenkapital: 30%-50%
- Neu- und Gebrauchtyachten mit ausweisbarer Umsatzsteuer.